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Alle von der faro-com beauftragten Unternehmen, Händler und Wiederverkäufer handeln in eigener Rechnung und
haften demzufolge für alle getätigten Geschäfte und Vereinbarungen selbst. Jeder, durch die faro-com dazu
autorisierte Vertriebspartner, ist vollhaftend für Forderungen die aus Geschäften zwischen Vertriebspartner
und Endverbraucher resultieren. |
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Die aufgeführten Preise sind EUR-Netto/Nettopreise. Bei größeren Abnahmemengen können jeweils gesonderte
Preise vereinbart werden. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung
gesondert berechnet. Die Preise beziehen sich, sofern nicht anders dargestellt, immer auf Einzelstücke
zuzüglich Verpackung, Versand und Versicherung. Bei eintretenden Preisänderungen wird kein Lagerwertausgleich
gewährt. Bei Bezug von Handys ohne gleichzeitiger Vermittlung von Mobilfunkverträgen, werden durch die
faro-com GmbH & Co. KG grundsätzlich keine Werbekostenzuschüsse gewährt. |
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Die Provisionshöhe wird monatlich neu bekanntgegeben. Provisionsgrundlage ist der korrekt ausgefüllte/
unterschriebene Vertrag inkl. der Anlagen (PA/EC-Kopie) der im Original bei der faro-com GmbH & Co. KG
vorliegt. Provisionshöhe ist die am Tage der Freischaltung geltende Provision und nicht die am Tage der
Vertragseinreichung. Die Provisionszahlung für den laufenden Monat erfolgt bis spätestens 20. des
Folgemonats, und nur bei vollstädigem/ unterschriebenem Originalvertrag inkl.der Anlagen. Eventuell
gewährte Boni/ Sonder-WKZ werden im Rahmen des Provisionslaufes ausgezahlt. |
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Angestrebtes Zahlungsverfahren ist die Abbuchungserlaubnis/Lastschriftverfahren. Bei Neukunden
wird der Versand per Nachnahme, bis zur Erteilung eines Abbuchungsauftrages, gewährt. Der
Vertriebspartner erklärt sich damit einverstanden, das Auskünfte bei der SCHUFA/AKV eingeholt werden,
wenn dazu die Notwendigkeit besteht. Provisionen werden auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.
Es wird keinerlei Abzug gewährt. Teilnehmer am Abbuchungsverfahren erhalten einen geringeren
Versandkostenanteil. Kommt es zu einem Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5% über
dem Basiszins der europäischen Zentralbank berechnet werden. Rückbuchungsgebühren von nicht eingelösten
Lastschriften trägt der Vertriebspartner. Bei Nichteinlösung eines Schecks, wird spätestens 14 Tage nach
Bekanntwerdens Strafanzeige wegen Scheckbetruges gestellt. |
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Versandkosten sind in der Höhe abhängig vom vereinbarten Zahlungsverkehr. Beim angestrebten
Abbuchungsverfahren/Lastschriftverfahren wird eine Versandkosten- pauschale (Versand, Versicherung
und Verpackung) in Höhe von 4,99 EUR berechnet. Ohne Abbucher/Lastschrift kommen Nachnahmekosten von
7,99 EUR zur Berechnung. Versand auf Rechnung ist nicht möglich. |
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Sämtliche Waren/Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der faro-com GmbH
& Co. KG. Bei wiederholtem Zahlungsverzug behält sich die faro-com GmbH & Co. KG ein hinterlegen
einer Sicherheitskaution vor. |
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Unsere Geschäftsbedingungen können nicht durch entgegenstehende Bedingungen des Vertriebspartners
aufgehoben werden. Treffen einzelne Punkte nicht zu oder widersprechen sich in ihrem Sinn, bleiben
alle weiteren Punkte davon unberührt und voll wirksam. Es gilt als vereinbart, daß zur gegenseitigen
Kundenführung Vertriebspartnerdaten gespeichert werden. Wir werden Sie, bis zu einer Gegenanzeige
Ihrerseits, mittels elektronischen Medien über Angebote/Provisionen informieren. |
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faro-com GmbH & Co. KG, Gewerbeparkstr. 21 03099 Kolkwitz März 2002 |
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Der Gerichtsstand ist Cottbus. |
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